Brauche ich eine benannte Stelle? Module A bis H nach Rechtsvorschrift
Wann EU-Recht eine benannte Stelle verlangt: Module A bis H, Regeln für NSR, EMV, RED, ATEX, DGRL und Maschinen, Prüfung in NANDO und ausgestellte Dokumente.

Die Verordnung (EU) 2023/1230 ersetzt die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG für Maschinen, die ab dem 20. Januar 2027 in Verkehr gebracht werden, und das Datum gilt für jedes einzelne Exemplar. Die wichtigsten Änderungen betreffen die Frage, welche Maschinen eine benannte Stelle brauchen (Anhang I Teil A und Teil B), digitale Betriebsanleitungen, Sicherheitssoftware und den Schutz des Steuerungssystems gegen Korrumpierung.
Die Verordnung (EU) 2023/1230 gilt ab dem 20. Januar 2027 und ersetzt die Maschinenrichtlinie, Richtlinie 2006/42/EG. Entscheidend ist das Datum, an dem jedes einzelne Exemplar in Verkehr gebracht wird. Inverkehrbringen ist die erstmalige Bereitstellung eines Produkts auf dem EU-Markt, und es erfolgt für jedes Exemplar einmal.
In der Praxis kann eine Maschine, die am 19. Januar 2027 in Verkehr gebracht wird, der Richtlinie folgen. Eine identische Maschine, die einen Tag später in Verkehr gebracht wird, muss der Verordnung folgen. Exemplare, die vor diesem Datum bereits in Verkehr gebracht wurden, dürfen von Händlern auch danach noch verkauft werden. Wenn Sie ein Modell seit Jahren verkaufen, muss jedes neue Exemplar ab dem 20. Januar 2027 die Verordnung erfüllen.
Das Maschinenrecht verwendet auch den Begriff der Inbetriebnahme: die erstmalige Verwendung eines Produkts in der EU durch seinen Endnutzer. Das ist wichtig, wenn kein Inverkehrbringen stattfindet, etwa wenn ein Unternehmen eine Maschine für den eigenen Gebrauch baut. Die Maschine muss auch dann vor ihrer Inbetriebnahme konform sein.
Eine strukturelle Änderung vereinfacht vieles. Eine Richtlinie muss in das nationale Recht jedes Mitgliedstaats umgesetzt werden. Eine Verordnung gilt unmittelbar, überall mit demselben Wortlaut. Der Text, den Sie im Amtsblatt lesen, ist der Text, der gilt.
Nach der Richtlinie lautet die Ausgangsfrage, ob eine Maschine in Anhang IV aufgeführt ist. Nach der Verordnung werden Maschinen in drei Gruppen eingeteilt: Anhang I Teil A, Anhang I Teil B und alle übrigen Maschinen. Die Verordnung verwendet die Konformitätsbewertungsmodule des Beschlusses Nr. 768/2008/EG.
| Gruppe | Zulässige Verfahren | Benannte Stelle? |
|---|---|---|
| Anhang I Teil A | Modul B + C, Modul H oder Modul G | Immer, auch bei vollständiger Anwendung harmonisierter Normen |
| Anhang I Teil B | Modul A, wenn harmonisierte Normen oder gemeinsame Spezifikationen, die alle einschlägigen Anforderungen abdecken, vollständig angewandt werden; andernfalls B + C, H oder G | Nur wenn Normen nicht vollständig angewandt werden |
| Alle übrigen Maschinen | Modul A, interne Fertigungskontrolle | Nein |
Zu Teil A gehören zum Beispiel Fahrzeughebebühnen sowie Sicherheitsbauteile oder Maschinen mit vollständig oder teilweise selbstentwickelndem Verhalten auf Grundlage von maschinellem Lernen, wenn dieses Verhalten Sicherheitsfunktionen gewährleistet. Viele Kategorien des alten Anhangs IV finden sich jetzt in Teil B. Anhang I der Verordnung ist jedoch keine Kopie von Anhang IV der Richtlinie. Vergleichen Sie Ihr Produkt Wort für Wort mit den neuen Beschreibungen und gehen Sie nicht davon aus, dass Ihr Ergebnis gleich bleibt.
Notifizierungen von Stellen nach der neuen Verordnung werden nach und nach in NANDO aufgenommen, der Datenbank der Europäischen Kommission für benannte Stellen. Wenn Sie eine benötigen, prüfen Sie die aktuelle Liste frühzeitig. Unser Leitfaden Brauche ich eine benannte Stelle? erklärt, wie Sie den Umfang einer Stelle prüfen.
Für die große Mehrheit der Maschinen bleibt das Verfahren nah an der internen Kontrolle der Richtlinie. Der Hersteller führt die Bewertung allein durch und unterzeichnet die EU-Konformitätserklärung.
Auch wenn sich Ihr Verfahren nicht ändert, müssen Ihre technischen Unterlagen aktualisiert werden, denn die grundlegenden Anforderungen der Verordnung sind nicht identisch mit denen der Richtlinie. Zwei Änderungen stechen hervor.
Andere EU-Rechtsvorschriften gelten daneben. Der Cyber Resilience Act (CRA), Verordnung (EU) 2024/2847, ersetzt das Maschinenrecht nicht; beide gelten nebeneinander. Der CRA verlangt Cybersicherheit als solche: sichere Konzeption, Schwachstellenbehandlung und Updates. Seine Meldepflichten gelten ab dem 11. September 2026 und seine Hauptpflichten ab dem 11. Dezember 2027. Siehe unseren Leitfaden zu den Fristen des Cyber Resilience Act.
Die KI-Verordnung, Verordnung (EU) 2024/1689, stuft ein KI-System als hochriskant ein, wenn es ein Sicherheitsbauteil eines Produkts ist, das unter bestimmte Produktvorschriften fällt, darunter Maschinen, und dieses Produkt eine Konformitätsbewertung durch Dritte braucht. Diese Pflichten sollen derzeit ab August 2027 gelten, und in der EU wurde über eine Anpassung einiger Termine beraten; prüfen Sie daher den aktuellen Stand.
Eine unvollständige Maschine ist eine Gesamtheit, die fast eine Maschine bildet, aber für sich genommen keine bestimmte Funktion erfüllen kann. Ein Antriebssystem oder ein Roboterarm ohne Werkzeug sind typische Fälle. Sie ist dazu bestimmt, von einem anderen in eine Maschine eingebaut zu werden.
Die Verordnung behält den Ansatz der Richtlinie bei. Unvollständige Maschinen tragen nach dem Maschinenrecht keine CE-Kennzeichnung, und es ist keine benannte Stelle beteiligt. Der Hersteller stellt eine Einbauerklärung und eine Montageanleitung bereit und hält die einschlägigen technischen Unterlagen bereit. Sobald die unvollständige Maschine in die fertige Maschine eingebaut ist, führt der Hersteller dieser Maschine die Konformitätsbewertung des Ganzen durch und bringt die CE-Kennzeichnung an.
Die Verordnung erlaubt Betriebsanleitungen in digitaler Form unter bestimmten Bedingungen. Kurz gesagt:
Prüfen Sie die genauen Bedingungen in der Verordnung, bevor Sie auf das gedruckte Handbuch verzichten. Betriebsanleitungen müssen weiterhin in einer Sprache vorliegen, die die Endnutzer im Verkaufsland leicht verstehen können.
Auch andere Dokumente ändern sich. Anhang IV der Verordnung legt die technischen Unterlagen fest, mit einer Liste, die Anhang VII der Richtlinie sehr ähnlich ist. Die Verordnung legt einen eigenen Inhalt für die Konformitätserklärung fest und erlaubt mehr Flexibilität bei ihrer Bereitstellung: entweder eine Kopie mit der Maschine oder unter bestimmten Bedingungen eine Internetadresse, unter der sie abrufbar ist. Die Kennzeichnung an der Maschine muss neben der Postanschrift eine elektronische Kontaktmöglichkeit enthalten, etwa eine Website oder E-Mail-Adresse. Unser Leitfaden zur EU-Konformitätserklärung behandelt den Inhalt der Erklärung ausführlicher.
Wenn Ihre Maschinen um dieses Datum herum ausgeliefert werden, planen Sie ihre Konformitätsbewertung nach der Verordnung jetzt. Eine praktische Reihenfolge:
Einige Punkte ändern sich nicht. Elektrische Gefährdungen der Maschine bleiben durch das Maschinenrecht abgedeckt, sodass keine gesonderte Bewertung nach der Niederspannungsrichtlinie erfolgt. Die Verordnung behält einen ähnlichen Ausschluss für elektrische Produkte bei, die unter die Niederspannungsrichtlinie fallen, etwa Haushaltsgeräte. Harmonisierte Normen wie EN ISO 12100 und EN 60204-1 bleiben zentral, doch prüfen Sie, welche Ausgaben unter der Verordnung zitiert sind. Lesen Sie die Verordnung selbst und prüfen Sie die aktuellen Leitlinien der Kommission, bevor Sie Ihre Vorlagen aktualisieren, denn die Praxis entwickelt sich noch. Unser Kurs zur Maschinenverordnung geht die Änderungen durch, und Grundlagen der CE-Kennzeichnung behandelt den gesamten CE-Weg.
Das Wichtigste in Kürze
Grundlagen der CE-Kennzeichnung führt Sie von den Regeln des EU-Marktes bis zu Ihrer ersten Lieferung, mit Vorlagen und Quizfragen. Modul 1 ist kostenlos.
Exemplare, die bis zum 19. Januar 2027 in Verkehr gebracht werden, können der Richtlinie folgen, und Händler dürfen sie auch danach noch verkaufen. Jedes Exemplar, das ab dem 20. Januar 2027 in Verkehr gebracht wird, muss die Verordnung (EU) 2023/1230 erfüllen, auch wenn das Modell unverändert ist.
Nur für Maschinen in Anhang I. Teil A braucht immer eine benannte Stelle. Teil B braucht eine, es sei denn, Sie wenden harmonisierte Normen oder gemeinsame Spezifikationen, die alle einschlägigen Anforderungen abdecken, vollständig an. Alle übrigen Maschinen nutzen Modul A, die interne Fertigungskontrolle.
Beide führen Maschinen auf, die eine strengere Konformitätsbewertung brauchen, und viele Kategorien aus Anhang IV finden sich jetzt in Teil B von Anhang I. Die Listen sind jedoch nicht identisch, und Teil A fügt Kategorien hinzu, die immer eine benannte Stelle brauchen. Prüfen Sie Ihr Produkt anhand des neuen Textes.
Betriebsanleitungen dürfen unter bestimmten Bedingungen in digitaler Form bereitgestellt werden. Der Nutzer kann zum Zeitpunkt des Kaufs eine kostenlose Papierfassung verlangen, und die wesentlichen Sicherheitsinformationen müssen auf Papier vorliegen, wenn nicht gewerbliche Nutzer die Maschine verwenden können.
Dieser Leitfaden ist allgemeines Lernmaterial und keine Rechtsberatung. EU-Vorschriften und Fundstellen von Normen ändern sich: Prüfen Sie vor Ihrer Entscheidung die aktuellen Texte im Amtsblatt der Europäischen Union.
Wann EU-Recht eine benannte Stelle verlangt: Module A bis H, Regeln für NSR, EMV, RED, ATEX, DGRL und Maschinen, Prüfung in NANDO und ausgestellte Dokumente.
Vorlage für die EU-Konformitätserklärung: Inhalt nach Anhang III, eine einzige Erklärung, Sprachen, Maschinen, Einbauerklärung und häufige Fehler.
Fristen des Cyber Resilience Act: Meldepflichten seit 11. September 2026, Hauptpflichten ab 11. Dezember 2027 und wie der CRA zur CE-Kennzeichnung passt.
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